Bitte wähle die gewünschten Leistungen und fülle anschließend das Kontaktformular aus.
Gern rufe uns auch direkt an, wir beraten dich sofort am Telefon
Nach § 35 a Einkommensteuergesetz kann für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen 20 % der Rechnungssumme bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro bei deiner Steuererklärung geltend gemacht werden. Für jeden Haushalt kann dieser Betrag nur 1 x abgesetzt werden. Die Steuerlast wird vermindert. Der Steuervorteil ist damit unabhängig vom Steuersatz und vom Einkommen.